12-Meilen-Zone

Die 12-Meilen-Zone ist das seeseitige Territorium eines Küstenstaates. Nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) übt ein Küstenstaat volle Souveränität über diese Hoheitsgewässer (auch Territorialgewässer) aus; sie bildet auch die Seezollgrenze. Die seewärtige Grenze des Küstenmeeres ist eine angenommene Linie, 12 Seemeilen (gut 22 km) von der Basislinie entfernt. Die Gesamtheit unterschiedlicher auf eine Küste bezogene Seezonen wird in dem Begriff Küstenmeer (coastal water) abgebildet. Bei etlichen Ländern kommt es zu Überschneidungen der 12-Meilen-Zone und zu Konflikten aufgrund ihres terrestrischen Referenzpunktes.

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