50+1-Regel
Die 50+1-Regel (manchmal auch 50+1-Regelung) ist eine Vorschrift in den Statuten der Deutschen Fußball Liga. Nach dieser Vorschrift ist es Kapitalanlegern nicht möglich, die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften zu übernehmen, in die Fußballvereine ihre Profimannschaften ausgegliedert haben. Erlaubt ist hingegen, dass sich die Mehrheit des Kapitals im Eigentum privater Investoren befindet. So hält der Ballspielverein Borussia 09 e. V. Dortmund lediglich 5,53 Prozent der börsennotierten Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, aber vollständig die zur Geschäftsführung berechtigte Komplementärin, die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Fangruppen protestieren immer wieder gegen ein Aufweichen oder gar Kippen der 50+1-Regel und gegen die Kommerzialisierung im deutschen Profifußball.
In der österreichischen Bundesliga gilt eine ähnliche Regelung.