50-Züge-Regel
Die 50-Züge-Regel beim Schach besagt, dass eine Partie als remis (unentschieden) zu werten ist, wenn einer der beiden Spieler nachweist, dass in den letzten 50 aufeinanderfolgenden Zügen eines Spielers, das heißt 100 Halbzügen, weder ein Stein geschlagen noch ein Bauer gezogen wurde. Nach 75 solcher Züge muss die Partie vom Schiedsrichter als remis gewertet werden durch die 75-Züge-Regel.
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