A-Examen
Das A-Examen für Evangelische oder Katholische Kirchenmusik war das Abschlussexamen in diesen Studiengängen. Im Zuge des Bologna-Prozesses wurde es durch den Abschluss Master of Music ersetzt.
„Die Prüfung dient dem Nachweis der Fähigkeiten, die es dem Absolventen ermöglichen, den Dienst in einer wichtigen kirchenmusikalischen Position zu versehen oder Leitungsaufgaben auf kirchenmusikalischen Gebiet zu übernehmen“.
Das A-Examen war in der Regel ein Staatsexamen. Daneben gab es auch die Möglichkeit von kirchlichen A-Examina, welche nach Christoph Krummacher „hätten auch als vollakademisch gelten müssen, was aber wegen des unklaren Status der Kirchenmusikschulen nicht ernsthaft realisiert wurde. Bestenfalls sah man sie in Analogie zu Fachhochschulabschlüssen“. Des Weiteren gab es einen Diplom-Studiengang Kirchenmusik A, unter anderem an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, an der Hochschule für Musik und Theater München sowie an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle.