Aachener Landgraben

Der Aachener Landgraben ist die Bezeichnung für die Befestigungsanlage entlang des fast 70 km langen Grenzverlaufs des ehemaligen Aachener Reichs. Einzelabschnitte lassen sich bereits für das 14. und 15. Jahrhundert belegen, aber erst Anfang des 17. Jahrhunderts wurde der Bau der Landwehr durchgängig abgeschlossen und am 11. April 1611 durch Albrecht VII. von Habsburg, dem amtierenden Regenten der Spanischen Niederlande in Brüssel, mit den Schöffen und dem Stadtrat in Aachen vertraglich legitimiert.

Im Bereich des Aachener Stadtwaldes wurde der Landgraben als Doppelsicherungslinie angelegt, zum einen am südlichen Rand des Waldes entlang des offiziellen Grenzverlaufs und zum anderen durch den inneren oder kleinen Landgraben an der nördlichen und der Stadt zugewandten Seite des Stadtwaldes. Darüber hinaus wurden entlang des äußeren Walles an Stellen, wo der Landgraben von Straßen, Wegen oder Pfaden durchbrochen wurde, insgesamt 138 Grenzsteine eingelassen, von denen derzeit noch etwa 20 auffindbar sind. Sie sind mit dem Wappen der Stadt Aachen, dem Adler, graviert und werden deshalb „Adlersteine“ genannt.

Der äußere Landgraben ist überwiegend nur noch im Verlauf der deutsch-belgischen Grenze und der innere nur noch in Einzelabschnitten sichtbar erhalten geblieben. Diese Abschnitte wurden 1988 auf Grund ihrer historischen Bedeutung in die Liste der Bodendenkmäler in Aachen aufgenommen und ab 2008 als Teil der „Grün-Route“ der EuRegionale 2008 nach historischen Vorlagen wieder hergerichtet sowie die alten Patrouillenwege im Rahmen der „Grenzrouten“ als Wanderwege für die Bevölkerung begehbar gemacht. Trotz der Einstufung als Bodendenkmal ließ es sich nicht verhindern, dass im Bereich Tönnesrather/Eberburgweg ein Abschnitt offensichtlich weggerodet wurde.

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