Aberkennung eines akademischen Grades

Die Aberkennung eines akademischen Grades (Depromotion) ist ein Verwaltungsakt, der die Verleihung eines akademischen Grades rückgängig macht.

Rechtsgrundlage sind in Deutschland die jeweiligen Prüfungsordnungen der Hochschulen, im Fall von Promotionsleistungen die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer (§§ 48 ff. VwVfG).

Eine Aberkennung kann erfolgen, wenn sich der Bewerber oder die Bewerberin im Prüfungsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades einer Täuschung schuldig gemacht hat, etwa eines Plagiats, aber auch, wenn die Person sich durch späteres wissenschaftliches Fehlverhalten als unwürdig für die Führung eines akademischen Grades erwiesen hat oder wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat verurteilt worden ist.

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