Abhilfeklage
Die Abhilfeklage ist eine zivilrechtliche Verbandsklage einer berechtigten Stelle gegen einen Unternehmer, die mit dem Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz mit Wirkung zum 13. Oktober 2023 in das deutsche Recht eingeführt wurde. Sie ist im Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, VDuG) geregelt und dient der Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie (EU) 2020/1828.
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