Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen
Das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen war ein völkerrechtlicher Vertrag vom 27. Juli 1929, der für die Unterzeichnerstaaten die Haager Abkommen von 1899 und 1907 ergänzte.
Nachdem im Verlauf des Ersten Weltkriegs wesentliche Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung von den kriegführenden Staaten, insbesondere auf deutscher und russischer Seite, umgangen bzw. stillschweigend außer Kraft gesetzt worden waren, hielt man im Hinblick auf die Kriegsgefangenenfrage eine Verpflichtung auf bestimmte Grundsätze für ungenügend und erließ nunmehr detaillierte Verfahrensvorschriften, um die Kriegsgefangenen so weit wie möglich vor Willkür zu schützen.
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