Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
Der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (kurz: Absatzfonds) war 1969 als deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts nach Verabschiedung des Absatzfondsgesetzes gegründet worden, um über eine zentrale Absatzförderung die Wettbewerbsfähigkeit und die Erlössituation der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zu verbessern. Er unterstand der Aufsicht durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Anstalt wurde zum 31. Mai 2011 aufgelöst. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das entscheidende Teile der Regelungen zur Finanzierung des Absatzfonds als unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit als nichtig erkannt hatte. (siehe auch Abschnitt Rechtsfragen).
Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds) | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Gründung | 1969 durch das Gesetz über die Einrichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Peter Krebs (Vorsitzender des Vorstands) |
Bedienstete | 8 |
Haushaltsvolumen | 125 Mio. Euro (2007) |