Absperrung (Straßenverkehr)
Mit einer Absperrung wird ein Bereich einer Verkehrsfläche abgegrenzt, in dem sich Verkehrsteilnehmer nicht oder nur beschränkt aufhalten dürfen. Dabei ist zwischen einer temporären und permanenten Absperrung zu unterscheiden. Grund für eine temporäre Absperrung können Gefahrenbereiche wie etwa Arbeitsstellen, Veranstaltungen, eine Wintersperre oder ein Unfallort sein. Die Absperrung wird üblicherweise verkehrsrechtlich angeordnet und von der zuständigen Behörde aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.
Permanente Absperrungen werden dort angebracht, wo Verkehrsflächen dauerhaft nicht befahren werden dürfen oder die Verkehrsführung beeinflusst werden soll. Dies ist beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen der Fall. Die Absperreinrichtungen lassen sich jedoch rasch abbauen, falls beispielsweise die Zufahrt für Einsatz- oder Rettungskräfte ermöglicht werden soll.
In Deutschland gilt für Fußgänger, dass Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschritten werden dürfen. Absperrschranken ( Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche. (§ 25 Abs. 4 StVO)
Beschrankungen zählen ebenfalls zu den Absperrungen. Sie werden an Zollgrenzen, Staatsgrenzen, an Bahnübergängen, vor wintergesperrten Pässen, nicht öffentlichen Privatstraßen und anderen Verkehrswegen als feste Verkehrsleiteinrichtung angebracht. Ein Sonderfall der Absperrung ist das kurzfristige Errichten einer Straßensperre durch die Polizei oder andere Ordnungs- oder Einsatzkräfte, um dringend tatverdächtige Personen an der Weiterfahrt zu hindern. Beim Übergang von Öffentlichen Grund auf Privatgrund gibt es in Risikobereichen sogenannte Hubkörpersperren, die bei Bedarf im Boden versenkt werden.