Abstammungssache
Abstammungssachen sind bestimmte in die Zuständigkeit der Familiengerichte fallende Verfahren über das materielle Abstammungsrecht, das seinerseits wiederum ein Teil des sogenannten Statusrechts ist.
Nach § 111 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind die Abstammungssachen Familiensachen. Im Einzelnen zählen hierzu gemäß § 169 FamFG:
1. die Vaterschaftsfeststellung, also die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses (§ 169 Nr. 1 FamFG);
2. die Abstammungsklärung, konkret die Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und die Duldung der Entnahme hierzu erforderlicher Proben (§ 169 Nr. 2 FamFG) sowie die Verfahren über das Recht zur Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder die Aushändigung einer Abschrift (§ 169 Nr. 3 FamFG).
3. die Vaterschaftsanfechtung (§ 169 Nr. 4 FamFG).
Das Verfahrensrecht für Abstammungssachen ist in §§ 169 ff. FamFG geregelt.