Abstehende Ohren
Abstehende Ohren (lat.: Otapostasis oder Apostasis otum) liegen dann vor, wenn eine oder beide Ohrmuscheln mehr als 30° vom Kopf abstehen oder der Abstand zwischen Rand der Ohrmuschel und Kopf mehr als 20 mm beträgt. Umgangssprachlich wird meist von Segelohren gesprochen. Plastische Chirurgen sprechen teilweise auch von einer Dysplasie I. Grades (oder „geringgradigen Missbildung“).
Klassifikation nach ICD-10 | |
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Q17.5 | Abstehende Ohrmuscheln |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Abstehende Ohren zeigen eine familiäre Häufung, der wahrscheinlich genetische Veranlagungen zugrunde liegen. Sie stellen jedoch keine Erkrankung, sondern eine anatomische Variante dar, können aber bei Hänseleien durch das soziale Umfeld Leidensdruck erzeugen und dann Krankheitswert erlangen.
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