Actio Publiciana (römisches Recht)
Die actio Publiciana war im römischen Recht eine vermutlich im letzten Jahrhundert v. Chr. geschaffene prätorische Herausgabeklage, die dem Schutz des ehemaligen Besitzers einer (ersitzungsfähigen) Sache diente. Voraussetzung war, dass er die Sache gutgläubig ex iusta causa in seinen Besitz gebracht hatte.
Im Gegensatz zum zivil erlangten und daher exklusiv geschützten Eigentum, wurde die Legisaktion der Publicana dann einschlägig, wenn an einer verloren gegangenen Sache redlicher Besitz über einen nichtberechtigten Dritten erlangt wurde. Dies konnte im Zweifel mehrfach hintereinander geschehen (Doppelverkauf), Voraussetzung war stets, dass die Sache jeweils ex iusta causa überging. Hatte der redliche Besitzer die Sache aufgrund der Ersitzungsfristen noch nicht ersessen, genoss er die Rechte des Eigentumsschutzes kraft Fiktion.