Adenauer-Erlass

Adenauer-Erlass ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den am 19. September 1950 von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) gefassten Beschluss zur Verfassungstreue der öffentlich Bediensteten in der Bundesrepublik Deutschland. Dadurch war es diesen Personen verboten, Mitglied in Organisationen zu sein, die die Bundesregierung als verfassungsfeindlich einstufte.

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