Adressatentheorie
Die Adressatentheorie, auch Adressatenformel genannt, ist eine Konsequenz für das Verwaltungsprozessrecht aus dem Elfes-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO bedarf ihr zufolge keiner näheren Darlegung einer Beschwer mehr, wenn sich der Kläger gegen eine an ihn gerichtete belastende Maßnahme der Verwaltung wendet.
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