Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission

Die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission (persisch کمیسیون مستقل حقوق بشر افغانستان; paschtunisch د افغانستان د بشري حقونو خپلواک کميسيون; englisch Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC) mit Sitz in Kabul hat gemäß Artikel 58 der afghanischen Verfassung von 2004 die Aufgabe, die Achtung der Menschenrechte zu beaufsichtigen, sie zu stärken und zu schützen. Jedermann soll eine Beschwerde über die Verletzung seiner Menschenrechte bei der Kommission vorbringen können. Die Kommission soll Fälle von Menschenrechtsverletzungen an die zuständigen Rechtspflegeorgane abgegeben und den Einzelnen bei der Verteidigung seiner Rechte unterstützen.

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