Ahnengemeinschaft
Ahnengemeinschaft bezeichnet in der Genealogie (Familiengeschichtsforschung) die Übereinstimmung zwischen Personen in Bezug auf gemeinsame Vorfahren (Ahnen). Eine vollständige, deckungsgleiche Ahnengemeinschaft haben vollbürtige Geschwister aufgrund ihrer identischen Vorfahren.
Eingrenzend wird in der Genealogie von einer Ahnengemeinschaft zwischen zwei Personen gesprochen, wenn ihr letzter gemeinsamer Vorfahre mindestens 5 Generationen zurückliegt. Oft stellt sich eine solche entfernte Blutsverwandtschaft erst bei einem detaillierten Vergleich ihrer beider Ahnenlisten heraus. Sie können beispielsweise von derselben Ururur…großmutter abstammen, in der Folge entwickelten sich ihre beiden Seitenlinien aber getrennt voneinander. Besonders bei den früher üblichen Stammlinien („Männerstamm“) wurde den Informationen über Vorfahren der mütterlichen Seiten zumeist weniger Beachtung geschenkt. Werden Probanden aus unterschiedlichen Generationen miteinander verglichen, hat jede Bezugsperson unterschiedlich viele Generationen Abstand zum letzten gemeinsamen Vorfahren.
Bis zur Verwandtschaft in der 4. Vorfahren-Generation werden konkrete Verwandtschaftsbezeichnungen benutzt, beispielsweise Cousin oder Cousine 3. Grades bei gemeinsamer Abstammung von Ururgroßeltern. Liegt der letzte gemeinsame Vorfahre weiter zurück, wird das unspezifisch als Ahnengemeinschaft bezeichnet.
In anderen Zusammenhängen bezeichnet Ahnengemeinschaft die „Gemeinschaft der Ahnen“, die alle verstorbenen oder mythischen Vorfahren einer sozialen Gruppe umfasst, beispielsweise eines Clan-Verbandes, oder die erlebte „Gemeinschaft mit den Ahnen“ bei Ahnenkulten.