Akte mit Gesetzeskraft
Als Akte mit Gesetzeskraft (ital. atti a/avente/con forza di legge) werden in der italienischen Gesetzgebung die Rechtssetzungsakte der Regierung zusammengefasst. Die Bezeichnung rührt daher, dass sie keine Gesetze im formellen Sinne sind (also Gesetze der Kammern bzw. der Regionalräte bzw. der Landtage der Autonomen Provinzen), aber auf derselben Ebene wie diese rangieren und ihnen somit gleichgestellt sind; sie binden somit Bürger, Gerichte und Verwaltung.
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