Aktenzeichen (Deutschland)
Ein Aktenzeichen (Abk. Az.) dient der signaturmäßigen Kennzeichnung von Akten, unabhängig von dem Medium, in dem sie vorliegen. Begrifflich ist im Einzelnen zwischen der öffentlichen Verwaltung (einschließlich der Justizverwaltung) einerseits und der Justiz andererseits zu unterscheiden.
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