Alimentationsprinzip
Das Alimentationsprinzip zählt im deutschen Beamtenrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG)).
Die zugrunde liegende Alimentationstheorie ist die Theorie, wonach ein Beamter im Unterschied zu einem Arbeitnehmer kein Entgelt für eine Leistung, sondern im Gegenzug für seine Dienste eine Alimentation durch den Staat erhält.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.