Alleinunfall

Als Alleinunfall (Schweiz: Selbstunfall) gilt ein Straßenverkehrsunfall, bei dem nur der verursachende Verkehrsteilnehmer (oder Passagiere im ÖPNV) beteiligt ist und keine Fremdeinwirkung vorliegt (z. B. Abdrängen, ungestreute Gehwege bei Schneefall).

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