Richtlinie 2003/89/EG (Allergenkennzeichnungsrichtlinie)

Die Allergenkennzeichnungsrichtlinie (Richtlinie 2003/89/EG) war eine Richtlinie der Europäischen Union zur Regelung der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Stoffe enthalten, die Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen. Sie ergänzte die Richtlinie 2000/13/EG (Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln) um entsprechende Regelungen sowie einen Anhang mit der Liste der davon betroffenen Stoffe. Später wurde sie noch durch Richtlinie 2006/142/EG ergänzt, welche die Stoffliste um Lupinen und Weichtiere ergänzte.


Richtlinie 2003/89/EG

Titel: Richtlinie 2003/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 zur Änderung der Richtlinie 2000/13/EG hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Allergenkennzeichnungsrichtlinie
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Verbraucherrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Artikel 95
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
In nationales Recht
umzusetzen bis:
25. November 2004
Ersetzt durch: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
Außerkrafttreten: 13. Dezember 2014
Fundstelle: ABl. L 308 vom 25. November 2003, S. 15–18
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Im Zuge der Reform des europäischen Lebensmittelkennzeichnungsrechtes wurden die Deklarationsvorschriften für Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, in die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) übernommen, jedoch in etwas anderer Form. Unter anderem schreibt die LMIV eine besondere graphische Hervorhebung der Stoffe im Zutatenverzeichnis vor. Die Richtlinie 2000/13/EG wurde mit Wirksamwerden der LMIV am 13. Dezember 2014 aufgehoben.

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