Richtlinie 2003/89/EG (Allergenkennzeichnungsrichtlinie)
Die Allergenkennzeichnungsrichtlinie (Richtlinie 2003/89/EG) war eine Richtlinie der Europäischen Union zur Regelung der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Stoffe enthalten, die Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen. Sie ergänzte die Richtlinie 2000/13/EG (Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln) um entsprechende Regelungen sowie einen Anhang mit der Liste der davon betroffenen Stoffe. Später wurde sie noch durch Richtlinie 2006/142/EG ergänzt, welche die Stoffliste um Lupinen und Weichtiere ergänzte.
Richtlinie 2003/89/EG | |
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Titel: | Richtlinie 2003/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 zur Änderung der Richtlinie 2000/13/EG hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Allergenkennzeichnungsrichtlinie |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Verbraucherrecht |
Grundlage: | EGV, insbesondere Artikel 95 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
25. November 2004 |
Ersetzt durch: | Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 |
Außerkrafttreten: | 13. Dezember 2014 |
Fundstelle: | ABl. L 308 vom 25. November 2003, S. 15–18 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Im Zuge der Reform des europäischen Lebensmittelkennzeichnungsrechtes wurden die Deklarationsvorschriften für Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, in die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) übernommen, jedoch in etwas anderer Form. Unter anderem schreibt die LMIV eine besondere graphische Hervorhebung der Stoffe im Zutatenverzeichnis vor. Die Richtlinie 2000/13/EG wurde mit Wirksamwerden der LMIV am 13. Dezember 2014 aufgehoben.