Allgemeine Eisenbahnverstaatlichung in Schweden

Die allgemeine Eisenbahnverstaatlichung in Schweden (kurz auch: allgemeine Verstaatlichung, schwedisch: allmänna förstatligandet) beruhte auf einer am 17. Mai 1939 vom schwedischen Reichstag getroffene Entscheidung, einen Großteil der bis zu diesem Zeitpunkt als private Gesellschaften existierenden Eisenbahngesellschaften in staatliche Hand zu überführen. Mit 73 Stimmen gegen 26 in der Ersten Kammer und 125 Stimmen gegen 35 in der Zweiten Kammer des Parlaments fand der Vorschlag eine überwiegende Mehrheit.

Die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der schwedischen Privatbahnen waren bis zu diesem Zeitpunkt sehr vielfältig. Es waren die Interessen von Unternehmen oder kapitalstarken Privatpersonen, die Strecken erbauen ließen. In einigen Fällen waren es Tochtergesellschaften dieser Unternehmen. Oftmals waren die Besitzer der Eisenbahngesellschaften ganz oder teilweise Städte und Gemeinden entlang der Strecke. Der Begriff Privatbahn war in vielen Fällen irreführend.

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