Alpenschutz

Der schweizerische Alpenschutz wurde 1994 mit Annahme der Alpen-Initiative unter Artikel 84 in die schweizerischen Bundesverfassung geschrieben und meint insbesondere die Begrenzung des LKW-Transitverkehrs auf Strassen, die die Alpen queren. 2004 verhinderte ein Mehr bei einer Volksabstimmung zu den Tunnel-Initiativen die Lockerung des Alpenschutzes beziehungsweise den Bau einer zweiten, richtungsgetrennten Strassenröhre beim Gotthard-Strassentunnel. Der Alpenschutz in der Verfassung erstreckt sich auf vier Zielobjekte: Menschen, Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume in und bei den europäischen Alpen.

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