Alpenvereins-Vertragshaus

Alpenvereins-Vertragshäuser (auch Alpenverein-Vertragshäuser) sind privat geführte Gast- und Beherbergungsbetriebe, die Mitgliedern des Alpenvereins und Gleichgestellten gegen Vorweis des gültigen Mitgliedsausweises einen Nachlass auf den jeweiligen Nächtigungspreis (und zwar auch bei nur einer Nächtigung) gewähren. Die Betriebe verpflichten sich vertraglich gegenüber einer lokal ansässigen oder benachbarten bzw. arbeitsgebietsmäßig zuständigen Alpenvereinssektion. Die Einrichtung solcher Vertragsgasthäuser wird besonders von Weitwanderern als wichtig empfunden, weil in Tallagen und auch in den Voralpen oft keine entsprechenden Stützpunkte vorhanden sind.

Das Konzept wird vom Deutschen Alpenverein (DAV), Österreichischen Alpenverein (ÖAV) und Alpenverein Südtirol (AVS) angeboten. Mit Stand Anfang 2020 gibt es über 100 solche Vertragshäuser im Alpenraum. Vertragshäuser dürfen sich nicht in Konkurrenz zu einer Alpenvereinshütte befinden.

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