Privilegierter Altar
Als privilegierter Altar (lat.: altare privilegiatum) wurde ein Altar in einer katholischen Kirche bezeichnet, der mit einem definierten Ablassprivileg ausgezeichnet war oder an dem die Zelebration einer heiligen Messe Klerikern mit besonderen Vorrechten (Altarprivileg) vorbehalten war. Viele Barockaltäre tragen für die Gläubigen deutlich sichtbar die Inschrift ALTARE PRIVILEGIATUM.
Alle Altarprivilegien wurden im Zuge der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil aufgehoben.
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