Alte Maße und Gewichte (Bayern)

Mit Verordnung vom 28. Februar 1809 wurden die Maße in ganz Bayern auf definierte Größen verbindlich festgelegt. Vorher gab es teilweise regionale Unterschiede. Zum Beispiel maß der Aschaffenburger Fuß 290,50 mm und der Nürnberger Fuß betrug 303,75 mm. Eine Wirtschaftsreform von Montgelas sollte auch die Maße und Gewichte vereinheitlichen.

Eine Übersicht verschiedener europäischer Maße und Gewichte von Ferdinand Malaise (1842) gibt dem bayerischen Fuß – seinem Referenzmaß – 129,38 Pariser Linien.

Am 29. April 1869 führte Bayern per Gesetz zum Jahreswechsel 1872 das metrische System ein. Der bayerische Fuß wurde hierbei auf 0,291859206 Meter festgelegt.

Die Maßbezeichnungen und Maße, deren Werte gleichzeitig erstmals in metrischen Einheiten festgelegt wurden, blieben aber weiterhin im Alltagsgebrauch bestehen.

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