Alte Maße und Gewichte (Preußen)
Der Deutschordensstaat führte in der kulmischen Handfeste vom 28. Dezember 1233 erstmals auf Gebieten im späteren Preußen ein Längen- und Feldmaß ein. Es handelte sich dabei um ein in Mitteleuropa sehr weit verbreitetes Längenmaß, ein Fuß von gut 288 mm. Es wurde um 1440 durch das sogenannte kulmische Maß abgelöst. Durch die Verordnung vom 27. September 1577 trat das etwas längere modifiziertes Maß in Kraft, das noch um 1793 verbindlich war. Daneben galt ab 1721 das sogenannte oletzkoische Maß.
In der Praxis wurden die verschiedenen Maßwechsel aber nicht immer und überall nachvollzogen. So gestand ein Edikt von 1755 den „adeligen, kölmischen Frei- und Schatull-Gütern“ zu, weiterhin das neukulmische Maß zu verwenden. Auf den königlichen Bauerngütern galt das oletzkoische Maß, während die königlichen Domänen bereits 1755 das magdeburgische Maß einführten, das ab 1793 in ganz Preußen verbindlich wurde.
Am 16. Mai 1816 wurde im Königreich Preußen ein neues Maß- und Gewichtssystem eingeführt. Es bestand bis 1872, als die Norddeutsche Maß- und Gewichtsordnung von 1868 das metrische System einführte.