Alter Kämpfer
Alter Kämpfer war eine im Oktober 1933 eingeführte Bezeichnung für Mitglieder der NSDAP aus der „Kampfzeit“ vor der Machtergreifung im Januar 1933, die eine Mitgliedsnummer unter 300.000 führten, sowie für „Amtswalter der NSDAP“ ab dem 1. Oktober 1932. Als „Alte Kämpfer“ galten außerdem NSDAP-Mitglieder, die vor 1933 den „Kampforganisationen“ Sturmabteilung (SA) oder Schutzstaffel (SS) beigetreten waren.
Für den Reichsgau Sudetenland galt ab Dezember 1938 die Regelung, dass unter dem Begriff „Alter Kämpfer“ alle ehemaligen Mitglieder der tschechoslowakischen Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP) und der Sudetendeutschen Partei (SdP) eingeschlossen waren. Ebenso wurden in der Ostmark (siehe dazu auch Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus) alle Mitglieder der österreichischen NSDAP (Hitlerbewegung) eingerechnet, die vor dem Parteiverbot am 19. Juni 1933 eingetreten waren und sich auch in der Illegalität als Nationalsozialisten betätigt hatten.