Amt Höchst

Das Amt Höchst (zeitweise auch Oberamt Höchst oder Amtsvogtei Höchst) war bis 1803 ein kurmainzisches, von 1803 bis 1806 ein Nassau-Usinger Amt im Heiligen Römischen Reich. Sowie von 1806 bis 1866 ein Herzoglich Nassauisches Amt mit Amtssitz Höchst am Main. Die Ämter hatten neben Verwaltungsaufgaben auch die Niedere Gerichtsbarkeit inne bzw. dienten später als erstinstanzliches Gericht. An ihrer Spitze stand ein vom jeweiligen Herrscher eingesetzter Amtmann.

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