Amt Nassau
Das Amt Nassau war von 1775 bis 1806 ein gemeinsames Amt verschiedener Zweige des Hauses Nassau im Heiligen Römischen Reich und ab 1806 bis 1866 ein herzoglich nassauisches Amt mit Sitz in Nassau. Das Amt ging 1867 im Unterlahnkreis auf. Die Ämter hatten neben Verwaltungsaufgaben auch die Niedere Gerichtsbarkeit inne bzw. dienten später als erstinstanzliche Gerichte. An ihrer Spitze stand ein vom jeweiligen Herrscher eingesetzter Amtmann.
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