Amtsärztlicher Dienst

Der Amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes wird tätig in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Auftrag von Behörden, Gerichten, öffentlich-rechtlichen Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen. Die gesetzlichen Grundlagen sind u. a. das Gesundheitsdienstgesetz, Bundes- und Landesbeamtenrecht, die Beihilfeverordnung, das Sozialgesetzbuch, Tarifbestimmungen für den öffentlichen Dienst, das Heilpraktikergesetz sowie geltende Anzeige- und Meldepflichten.

Außer dem Gutachtendienst als wesentlicher Arbeitsbereich sind dem Amtsärztlichen Dienst in der Regel das Sachgebiet Medizinalaufsicht/Medizinalstatistik und die Überwachung des Leichen- und Bestattungswesens zugeordnet. Weiterhin obliegt diesem Bereich die Durchführung der Überprüfung der Antragsteller auf eine Erlaubnis als Heilpraktiker.

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