Amtsbuch

Ein Amtsbuch ist ein Buch, das von einer Institution mit amtlichem Charakter angelegt und benutzt wird. Der Begriff wurde im 19. Jahrhundert durch Archivare zur Abgrenzung gegen Akten und Urkunden geprägt. Amtsbücher sind Gegenstand der Amtsbücherkunde.

Grundlegender Hauptzweck der Amtsbücher war die Nutzung als Beweismittel für etwaige Rechtsstreitigkeiten. Im Römischen Recht, wie es in Deutschland seit der frühen Neuzeit angewendet wurde, hatten die Amtsbücher vollkommene Beweiskraft. Die dort festgehaltenen Umstände konnten kaum angefochten werden. Sehr bedeutsam ist ebenfalls die Aufzeichnung von wirtschaftserheblichen Tatsachen zur Durchführung von Abrechnungen. Auch die Erhebung von Steuern wurde mit Hilfe von Amtsbüchern abgewickelt.

Ihr Inhalt waren zunächst vollständige und originäre Texte. Später enthielten sie oft auch vollständige oder partielle Abschriften.

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