Amtsgericht Berchtesgaden
Das Amtsgericht Berchtesgaden war ein 1862 in Berchtesgaden eingerichtetes Amtsgericht, dessen Gerichtssprengel dem des Landgerichts Berchtesgaden in den Grenzen des Berchtesgadener Landes entsprach und damit für den südlichen Hauptteil des im gleichen Jahr gebildeten Bezirksamts Berchtesgaden bzw. (nach seiner Umbenennung 1939) des Landkreises Berchtesgaden zuständig war.
Im Zuge der Gebietsreform in Bayern wurden das Amtsgericht Berchtesgaden gemeinsam mit dem Amtsgericht Bad Reichenhall aufgelöst und deren Gerichtsbezirke im Dezember 1975 an das Amtsgericht Laufen übertragen, so dass sich dessen Zuständigkeitsbereich seither über den 1972 gebildeten Landkreis Berchtesgadener Land erstreckt.
Seinen Sitz hatte das Amtsgericht Berchtesgaden anfangs gemeinsam mit dem Bezirksamt Berchtesgaden im ehemaligen Hofrichterhaus und ab 1868 bis zu seiner Auflösung in einem Teilbereich des Franziskanerklosters in Berchtesgaden.