Amtsgericht Tiergarten
Das Amtsgericht Tiergarten ist das einzige Amtsgericht im Bezirk des Landgerichts Berlin I.
Sein Bezirk entspricht dem ehemaligen Berliner Bezirk Tiergarten, was aber praktisch ohne Bedeutung ist, da bei ihm die zur sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Strafverfahren auf dem Gebiet des Landes Berlin konzentriert sind. Die in einem Gebäude mit der Staatsanwaltschaft Berlin und den Strafkammern des Landgerichts I untergebrachten Abteilungen für Strafsachen bilden somit das sogenannte Kriminalgericht Moabit.
Bis zum 11. März 2012 nahm das Amtsgericht Tiergarten die ihm nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben eines Amtsgerichts für den ehemaligen Berliner Bezirk Tiergarten wahr. Ab 12. März 2012 wurden die Zuständigkeiten für Zivilsachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit dem Amtsgericht Mitte zugewiesen. Beim Amtsgericht Tiergarten verbleibt somit nur noch die Zuständigkeit in Strafsachen; in Zivilsachen sind bislang anhängige Verfahren abzuschließen.