Amtshaftungsklage

Im Rahmen einer Amtshaftungsklage wird in Österreich das Bestehen oder Nichtbestehen eines rechtswidrig und schuldhaft zugefügten Schadens durch eine Handlung oder Unterlassung in Vollziehung der Gesetze (Artikel 23 Abs. 1 B-VG) durch ordentliche Gerichte (Zivilgerichte) beurteilt (§ 1 Abs. 1 AHG).

In diesem Zusammenhang üben ordentliche Gerichte auch eine indirekte Kontrollkompetenz gegenüber der Exekutive (Verwaltung) aus und ist dies eine gewollte Durchbrechung des gewaltenteilenden Prinzips und eine Form von Checks and Balances.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.