Amtsmeister

Amtsmeister (AM) ist in Deutschland die (Grund-)Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes in der Bundes- und einigen Landesverwaltungen im Eingangsamt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BBesG) oder im ersten Beförderungsamt neben Hauptaufseher, Hauptschaffner, Hauptwachtmeister und Oberwart.

Das Amt mit der (Grund-)Amtsbezeichnung ist in Besoldungsgruppe A 4 der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Amtsmeister können die Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes durch eine Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung erlangen (§ 17 Abs. 2 BBG; § 18 BLV). Sie führen in der Regel einfache Tätigkeiten aus, z. B. Botengänge.

Der zu Beginn der 1990er Jahre abgeschaffte Polizeihauptwachtmeister war hingegen in Besoldungsgruppe A 6 eingegliedert (analog dem Stabsunteroffizier der Bundeswehr). Zuletzt bildete er das Eingangsamt der mittleren Polizeibeamtenlaufbahn.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.