Anderer Dienst im Ausland
Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) ist in Deutschland ein Freiwilligendienst für Personen jeglichen Geschlechts, welcher im Ausland geleistet wird. Während der Zeit der Wehrpflicht war er als Wehrersatzdienst anerkannt und konnte als vollwertiger Ersatz für einen regulären Zivildienst abgeleistet werden. Nach dem Wegfall des Zivildiensts 2011 besteht der ADiA zwar fort, wird nun aber nach § 5 des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BDFG) durchgeführt.
Das österreichische Pendant zum deutschen ADiA ist der Auslandsdienst.
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