Anerkenntnis

Das Anerkenntnis ist im Zivilrecht ein rechtserhebliches Handeln, durch das ein Schuldverhältnis bekräftigt und im Extremfall auch neugeschaffen wird (siehe Schuldanerkenntnis), oder im Zivilprozessrecht eine Prozesshandlung, mit welcher ein Beklagter im Gerichtsprozess den Anspruch des Klägers ganz oder als zum Teil bestehend anerkennt.

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