Verhältnismäßigkeitsprinzip
Als Verhältnismäßigkeitsprinzip wird der Rechtsgrundsatz bezeichnet, der besagt, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird. Der Grundsatz gehört zum elementaren modernen Konzept eines Rechtsstaates. Traditionell kam das Verhältnismäßigkeitsprinzip dort zur Anwendung, wo das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vorsah oder wo eine gesetzliche Grundlage fehlte (polizeiliche Generalklausel). Darüber hinaus prüften Verfassungsgerichte mit Rückgriff auf die Verhältnismäßigkeit die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. Ist das Gesetz verhältnismäßig (und wird es auch korrekt angewandt), ist es auch rechtmäßig.
Nationales Recht:
Unionsrecht:
- Im Recht der Europäischen Union ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip in Art. 5 Abs. 4 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankert.
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