Anhängelast
Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) Anhänger hinter sich her ziehen darf. Maßgebend ist dabei nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast) des gezogenen Anhängers. Die zulässigen Anhängelasten ergeben sich allgemein aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (ins. § 42 StVZO) oder einem eventuell fahrzeugspezifischen (Einzel-)Gutachten, sowie der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission Art. 2 (9).
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