Anleitung zu Straftaten
Die Anleitung zu Straftaten ist in Deutschland gemäß § 130a des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Auch die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) ist strafbar.
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