Anonymverfügung

Eine Anonymverfügung ist in Österreich eine Sanktionsmöglichkeit bei Verwaltungsübertretungen gemäß § 49a Verwaltungsstrafgesetz 1991. Sie gehört, neben der Organstrafverfügung und der Strafverfügung, zu den abgekürzten Verfahren im österreichischen Verwaltungsstrafrecht.

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