Anstiftung (Deutschland)

Die Anstiftung ist ein Institut des Strafrechtes Deutschlands. Demnach wird als Anstifter gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt (§ 26 StGB). Die Anstiftung ist neben der Beihilfe (§ 27 StGB) eine Form der Teilnahme an einer Straftat.

Der Strafgrund für die Anstiftung ist nach herrschender Meinung die Verursachung einer Rechtsgutsverletzung/-gefährdung, nicht die Verstrickung eines anderen in Schuld und Unrecht.

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