Antikorruptionsbeauftragter
Zur Bekämpfung von Korruption in der deutschen Bundesverwaltung hat das Bundesministerium des Innern 1998 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, nach der abhängig von Aufgabe und Größe der Dienststelle „Ansprechpersonen für Korruptionsprävention“ zu bestellen sind. Diese werden intern als Antikorruptionsbeauftragte bezeichnet. Unter dieser oder einer von den Aufgaben her vergleichbarer Bezeichnung werden sie auch auf Länder- oder kommunaler Ebene bestellt.
Gründe für die Einrichtung waren die bereits vor zwanzig Jahren steigende Zahl bekannt gewordener und zum Teil Aufsehen erregender Korruptionsfälle in der öffentlichen Verwaltung sowie die wachsende Bedeutung, die das Thema Korruption in den Medien und damit in der Öffentlichkeit erfahren hatte. Bereits 1996 hatte der Deutsche Städtetag zur Verbesserung der Präventionsmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Unternehmen vorgeschlagen, eine „Zentrale Antikorruptionsstelle“ bei den Behörden einzurichten. Mit dem „Ansprechpartner Korruption“ bzw. der „Ansprechperson für Korruptionsprävention“ folgten das Bundeskriminalamt (BKA 1997) und das BMI (1998).