Aptierung

Die Aptierung (von lat. aptare = genau anpassen, passend machen, geeignet machen) ist eine Methode der Modernisierung von (i. d. R. technischen) Geräten durch Austausch oder Bearbeitung von Teilen unter Erhalt des Gesamtensembles und der Funktion. Sie kann daher als Anpassung zur Weiternutzung begriffen werden, während die Adaption eher die Abänderung zur Umnutzung bezeichnet, d. h. unter möglichem Wegfall der ursprünglichen Funktion. Das Wort wird primär als Terminus Technicus benutzt, der Alltagsgebrauch ist obsolet (Duden Fremdwörterbuch 1960). Der Weg der Aptierung wird meist beschritten, um gegenüber einer Neuanschaffung Kosten einzusparen. Bei industriellen Anwendungen spielt auch der verminderte Aufwand eines Abänderungs-Genehmigungsverfahrens im Vergleich zu einer völligen Neugenehmigung eine Rolle. Da aptierte Geräte i. d. R. nicht völlig den Standard eines Neu-Gerätes erreichen, ist eine Kosten/Nutzen-Abwägung im Einzelfall erforderlich. Für Systeme, die entweder hohe Erstellungszeiten haben oder für die eine sehr langfristige Nutzung angestrebt wird, kann die Möglichkeit der Aptierung schon in die anfängliche Planung einfließen. Klassisches Beispiel ist der Kriegsschiffbau in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, da die technische Entwicklung gegenüber den oft mehrjährigen Planungs- und Bauzeiten sehr schnell voranschritt und daher eine laufende Anpassung erforderte.

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