Arbeitersekretariat

Arbeitersekretariate entstanden in Deutschland in der Zeit der Hochindustrialisierung seit 1894 als Beratungsstellen für Arbeiter. Sie wurden von den Gewerkschaften zur arbeitsrechtlichen Beratung ihrer Mitglieder genutzt. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden sie z. T. von den Kommunen unterstützt. Heute werden die Aufgaben vom DGB Rechtsschutz wahrgenommen.

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