Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft
Eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (abgekürzt AWG) war in der DDR der Zusammenschluss von Beschäftigten in Betrieben und Institutionen zu einer sozialistischen Genossenschaft, mit dem Zweck der Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Wohnungen als genossenschaftliches Eigentum. Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften wurden unter anderem mit zinslosen Krediten staatlich gefördert. Die Mitglieder erbrachten Arbeitsleistungen und erwarben Genossenschaftsanteile. Neben der AWG gab es aus der Zeit vor 1945 noch eine weitere Genossenschaftsform: die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft (GWG).
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