Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ist ein Gesetz, auf dessen Grundlage in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden können. Ziel des Gesetzes ist die Festschreibung zwingender Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die von im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, nach Deutschland entsandt werden. Daneben bietet das Gesetz aber auch eine rechtliche Möglichkeit, auch für alle im Inland tätigen Arbeitnehmer Mindestarbeitsbedingungen zur Geltung zu bringen.

Basisdaten
Titel:Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Kurztitel: Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Abkürzung: AEntG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 810-20
Ursprüngliche Fassung vom: 26. Februar 1996
(BGBl. I S. 227)
Inkrafttreten am: 1. März 1996
Letzte Neufassung vom: 20. April 2009
(BGBl. I S. 799)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
24. April 2009
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 28. Juni 2023
(BGBl. I Nr. 172)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juli 2023 (Art. 14 G vom 28. Juni 2023)
GESTA: G007
Weblink: Text des AEntG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die zwingenden Arbeitsbedingungen müssen in einem nach § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) allgemeinverbindlichen oder durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund des AEntG dazu erklärten Tarifvertrag festgelegt worden sein. Für die Pflegebranche können allgemeinverbindliche Mindestarbeitsbedingungen auch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, wenn die Arbeitsbedingungen nicht in einem Tarifvertrag geregelt sind, sondern von einer Kommission nach § 12 AEntG vorgeschlagen worden sind.

Die zwingenden Arbeitsbedingungen beziehen sich insbesondere auf Lohn (Mindestlohn), Urlaubsanspruch, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften.

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