Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (kurz ABM) waren in Deutschland zu Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von der Arbeitsagentur bezuschusste Tätigkeiten auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt, um Arbeitssuchenden bei der Wiedereingliederung in eine Beschäftigung zu helfen oder ein geringes Einkommen zu sichern.

Im Gegensatz dazu versteht man unter Arbeitsbeschaffung staatliche Investitionen, die direkt den ersten Arbeitsmarkt ankurbeln.

Seit dem 1. April 2012 werden keine neuen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mehr gefördert. Nach der Gesetzesbegründung sei dies Folge der stark gesunkenen praktischen Relevanz der Arbeits­beschaffungs­maßnahmen. Die Zahl der Teilnehmenden habe im Dezember 2010 nur noch bei rund 1000 gelegen. Zudem habe die Arbeitsmarktforschung negative Wirkung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Form eines verzögerten Übergangs in ungeförderte Beschäftigung festgestellt.

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